Rechtsgrundlagen zum Inverkehrbringen von neuen Aufzügen
Seit dem 1.8.1999 müssen neu in Betrieb genommene Aufzüge die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Aufzugsverordnung erfüllen. Sie übernimmt weitgehend die Regeln der europäischen Aufzugsrichtlinie. Die Aufzugsverordnung wurde per 20.4.2016 geändert und unter einer neuen Nummer (SR 930.112) publiziert. Güteraufzüge mit Verbot des Mitfahrens oder Behindertenplattformen mit einer Geschwindigkeit bis max. 0.15 m/s unterstehen der Maschinenverordnung SR 819.14 (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Diese grundlegenden Anforderungen werden in Normen konkretisiert. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Verordnungen bilden das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (SR 930.11) und die Verordnung über die Produktesicherheit (SR 930.111).
Als CEN-Mitglied hat sich die Schweiz verpflichtet, europäisch harmonisierte Normen in ihr Normenwerk zu übernehmen. In der Schweiz haben vom SIA publizierte Normen nicht nur eine SN-EN-Nummer, sondern auch noch eine SIA-Nummer, was bisweilen zu Verwirrung führt.
Die wichtigste Norm für Aufzüge mit Personentransport ist folgende:
SN EN 81-20 (SIA 370.020) (und die SN EN 81-50 für Berechnungsgrundlagen)
Als neue Aufzüge gelten auch sogenannte Ersatzanlagen, die in bestehende Schächte eingebaut werden.
Für sie gilt zudem die SN EN 81-21 für bestehende Gebäude.
Die wichtigsten Normen für Aufzüge, die unter die Maschinenrichtlinie fallen sind:
- SN EN 81-3 SIA 370.003 Kleingüteraufzüge
- SN EN 81-31 SIA 370.031 betretbare Güteraufzüge
- SN EN 81-41 SIA 370.041 vertikale Plattformaufzüge für Behinderte
In immer kürzeren zeitlichen Abständen werden neue Normen zu Spezialthemen publiziert wie z.B. Behinderten gerechte Ausführung (SIA 370.070), Vandalen resistente Aufzüge (SIA 370.071), Feuerwehraufzüge (SIA 370.072), Verhalten im Brandfall (SIA 370.073), Aufzüge in Erdbebenregionen (SIA 370.077). Bestehende Normen werden laufend überarbeitet. Weitere Normen sind in Vorbereitung zu Themen wie Evakuierung im Brandfall, langsam fahrende Personenaufzüge usw.
Einige Normen gelten für alle Aufzüge. Bei anderen ist wichtig, dass rechtzeitig abgeklärt wird, welche Punkte davon umgesetzt werden müssen. Nicht alles was möglich ist, ist auch sinnvoll, denn die finanziellen und bautechnischen Auswirkungen sind zum Teil beträchtlich!
Ist ein Aufzug gemäss harmonisierten Normen gebaut worden, so gilt die Vermutung, dass der Aufzug die Anforderungen der Aufzugsverordnung erfüllt. Weicht der Hersteller von den Normen ab, muss er sein Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen.