Unter Denkmalschutz stehende Gebäude
Aus denkmalschützerischen Gründen kommt für die Nachrüstung eines Aufzugs oft nur ein Glasschacht in Frage. Der Schacht darf die Fassade nicht konkurrenzieren. Im Freien ist dem Wetterschutz des Aussenzugangs besondere Aufmerksamkeit zu schenken.