Ist Ihr Liftnotrufsystem à jour?

Das 3G-Netz von Swisscom ist nur noch bis Ende 2025 verfügbar. Wegen der Umstellung der Mobilfunknetze auf 4G LTE müssen die Empfangsgeräte von Liftnotrufsystemen umgerüstet werden. Gleiches gilt für Alarmanlagen oder Haustechniksysteme, damit sie nach der Abschaltung von 3G noch funktionieren. Als Immobilienverwaltung oder Hauseigentümer obliegt es Ihnen, den möglichen Handlungsbedarf zu klären. Als Eigentümer müssen Sie - und nicht Ihr Telekomanbieter - für die Umstellungskosten aufkommen.

Was soll ich als Eigentümer tun?

Wenn Sie noch ein Kabinennotrufsystem mit 3G UMTS -Technologie haben, wird es nach der Abschaltung von 3G nicht mehr funktionieren. Melden Sie sich bei Ihrem Wartungsunternehmen für die Umrüstung, sofern Sie nicht schon kontaktiert worden sind. Gemäss OR Art. 58 sind Sie als Eigentümer für die Betriebssicherheit Ihres Aufzugs verantwortlich. Durch den Frequenzwechsel entstehen geringe Umbaukosten. Wir bedauern diesen Umstand, haben jedoch auf die verfügbaren Kommunikationstechnologien keinen Einfluss. Wir rüsten zurzeit die Geräte auf 3G/4G-auf, so dass sie auf beiden Netzen laufen. Eine Abschaltung von 4G ist derzeit nicht in Sicht.

Wieso 4G und nicht gleich 5G?

Viele Kunden fragen uns, wieso wir nicht gleich auf 5G aufrüsten. 5G Module und das nötige Zubehör sind noch sehr teuer. 5G wird für eine schnelle Datenübertragung benötigt und ist für das Telefonieren noch nicht tauglich. Ein 5G-Gerät greift für das Telefonieren auch auf 4G Netze zu. Somit besteht ein gewisses Risiko, dass die teuren 5G Module vorzeitig ersetzt werden müssen, wenn 4G irgendwann auch ausläuft. Scheinbar gibt es auch noch keine 5G-Indoor-Versorgungsanlagen in der Schweiz und das 5G-Netz ist noch nicht überall gleich gut verfügbar. Für ein Kabinennotrufsystem würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit einer Umstellung auf 5G nicht stimmen.

Gibt es Alternativen zu Mobilfunk?

Ja, es gibt verschiedene Technologien, z.B. den Anschluss an eine notstromversorgte Hauszentrale, die jedoch unterschiedliche Anforderungen an den Hausanschluss, Ihre Telefonzentrale oder Ihre IT-Infrastruktur stellen und unterschiedliche Folgekosten verursachen. Um die richtige Lösung zu finden, wenden Sie sich am besten an einen Telekommunikationsspezialisten, denn das Thema ist sehr komplex und laufend kommen neue Technologien auf den Markt. Nach Vorschrift muss ein Kabinennotrufsystem bei Stromausfall noch 1 Stunde funktionstüchtig sein, um Hilfe anfordern oder eine Rückmeldung in die Kabine geben zu können.

Was ist zu tun?

Wenn Sie ein Serviceabonnement haben, werden Sie von der Wartungsfirma rechtzeitig informiert über mögliche Optionen und das weitere Vorgehen. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, die Kapazitäten der Servicefirmen für die Umrüstung sind begrenzt. Als Betreiber des Aufzugs sind Sie für dessen Betriebssicherheit verantwortlich. 

Ohne Servicevertrag müssen Sie selber dafür sorgen, dass niemand in der Kabine unbemerkt eingeschlossen bleiben kann. Bei einem Unfall oder Schaden können Sie haftbar gemacht werden. Nicht jeder hat so viel Glück